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AGB's
 


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GASTRO- DUO

Alle Angebote sind freibleibend.

Die Mietgegenstände werden dem Mieter während der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Ort überlassen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Geschirr und Geräte sind vor und nach der Verwendung zu kontrollieren bzw. zu reinigen. Bei Spülmaschinen werden Spülmittel und Glanztrockner beigestellt.
Sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Abwasser) zu und von den Geräten sind vom Mieter herzustellen und die Sicherheitseinrichtungen seitens Strom müssen vom Mieter lt. ÖVE Norm überprüft und abgenommen worden sein.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Anlieferung bis zur Rückgabe. Die Mietgegenstände dürfen weder beschriftet, beklebt noch sonst wie beschädigt werden.
Der Mietpreis gilt jeweils für einen Veranstaltungstag und beinhaltet keine Installation und Inbetriebnahme der Maschinen. Der Mieter verpflichtet sich, dass die Geräte ausschließlich durch geschultes Fachpersonal in Betrieb genommen und bedient werden. Entschädigungsleistungen für Ausfall der Geräte werden nicht übernommen.
Die Mietgegenstände werden in der Regel einen Tag vor der Veranstaltung zugestellt und nach der Veranstaltung wieder abgeholt. Bei Anlieferung oder Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Leihgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Ist keine kundige Person am Lieferort anwesend, so gelten die Mietgegenstände durch Abstellen am Lieferort als ordnungsgemäß zugestellt.
Der Transport wird separat berechnet.

Nach Veranstaltungsende hat der Mieter das Mietgut ordnungsgemäß und Sauber zur Abholung bereitzustellen. Falls das Mietgut erst zusammengetragen oder richtig sortiert werden muss, so behalten wir uns vor, den anfallenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Übergabe durch eine kundige Person wird empfohlen.

Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da genaue Fehlmengen bzw. Beschädigungen erst nach Kontrolle in unserem Betrieb ermittelt werden kann. Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Waren werden zum Neubeschaffungs- oder Reparaturpreis verrechnet. Ungereinigtes Geschirr wird mit Euro 0,25 je Stk. in Rechnung gestellt. Werden Geräte bzw. Geschirrmobile ungereinigt zurückgegeben, so ist der anfallende Reinigungsaufwand mit je Euro 35,00 pro Stunde zu ersetzen. Des Weiteren behalten wir uns vor, die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur in Rechnung zu stellen.

Störungen an Geräten sind uns unverzüglich mitzuteilen. Wir werden versuchen, das Problem umgehend zu lösen. Eine Haftung für Aufwendungen, die dem Mieter durch Ersatzbeschaffung, etc. anfallen, schließen wir aus.

Der Rechnungsbetrag ist binnen acht Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei zu bezahlen. Gewährte Rabatte erlöschen bei Zahlungsverzug rückwirkend. Außerdem verpflichtet sich der Mieter, anfallende Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Eintreibung zu übernehmen.






 
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